Mit Herz und Kompetenz für Ihr Wohlbefinden

Unter besonderer Berücksichtigung der Biografie und bisherigen Lebensgewohnheiten unserer Bewohner tragen Tätigkeiten zur Befriedigung der körperlichen, geistigen, sozialen und seelischen Bedürfnisse bei und bieten Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebenskrisen.

„Dabeisein“ ist alles, egal ob bei der Gymnastik, beim Singen oder Bingo. Basteln, Kartenspiele, Darts, Kegeln und Männer- oder Frauenstammtisch, alles, was das Herz begehrt. Auch Ausflüge, Feierlichkeiten, Spaziergänge und Gespräche runden das Angebot ab. Wir bieten regelmäßig die Möglichkeit zur Teilnahme an evangelischen, katholischen und ökumenischen Gottesdiensten.

Kontaktpflege zu den ortsansässigen Kindergärten und Schulen fördert das Verständnis zwischen Jung und Alt. Die unterschiedlichen Begegnungen lassen
den Verlust vertrauter Kontakte leichter bewältigen und das Seniorenpflegeheim wird „Ihre Heimat für das Alter“.

Wir streben auf die Erhaltung und Wiedergewinnung einer möglichst selbstständigen Lebensführung unserer Bewohner bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens an.

Neben den täglichen Angeboten gibt es auch immer wieder besondere Veranstaltungen.

Grundpflege –
Unterstützung mit Würde und Respekt

Im Seniorenpflegeheim legen wir besonderen Wert darauf, unsere Bewohner in ihrem Alltag einfühlsam und respektvoll zu unterstützen. Die Grundpflege umfasst alle wesentlichen Maßnahmen, die dazu beitragen, das tägliche Leben zu erleichtern und das Wohlbefinden zu fördern. Dazu gehören die Hilfe bei der Körperpflege, wie Waschen, Duschen, Baden oder Frisieren, die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme sowie die Förderung der Mobilität, beispielsweise beim Aufstehen, Umlagern oder Fortbewegen. Auch beim An- und Auskleiden stehen wir unseren Bewohnern zur Seite, immer abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse und ihre persönliche Selbstständigkeit.

Unser Ziel ist es, ein Leben in Würde zu ermöglichen und dabei größtmögliche Selbstbestimmung zu bewahren. Mit einem vertrauensvollen Miteinander und viel Einfühlungsvermögen schaffen wir eine Atmosphäre, in der sich jeder sicher und geborgen fühlt. Die Grundpflege ist weit mehr als reine Unterstützung – sie ist ein Ausdruck von gelebter Fürsorge und Menschlichkeit.

Kurzzeitpflege –
Entlastung und Unterstützung

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in allen unseren Einrichtungen.

Nach einer Krankenhausbehandlung

Als Betroffener, Angehöriger oder Mitarbeiter des Sozialdienstes und Belegungsmanagements sind Sie möglicherweise mit der Situation konfrontiert, eine kurzzeitige stationäre Pflege zu organisieren.

Bei häuslicher Pflege

Für den Fall, dass Pflegebedürftige zu Hause vorübergehend nicht ausreichend versorgt werden können, gibt es die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Gründe hierfür können sein, dass die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit verhindert ist, dass zeitweise intensivere Pflege notwendig oder die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 insbesondere dann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, bisher nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.

Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor oder ist keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI (Sozialgesetzbuch) festgestellt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39c SGB V).

Unsere hauseigenen Küchen –
Frisch auf den Tisch

In unseren Einrichtungen wird täglich frisch gekocht. Unsere hauseigenen Küchenchefs und ihre Teams sorgen dafür, dass gesunde Speisen schmackhaft und frisch zubereitet werden. Mittags haben Sie die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Gerichten, und Diät- sowie Schonkost werden bei Bedarf ebenfalls zubereitet. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch besondere Wünsche, wie zum Beispiel vegetarische Ernährung. Zusätzlich zu den vier Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen) bieten wir Zwischenmahlzeiten und abends eine Spätmahlzeit an. Obst, Kaffee, Tee, Mineralwasser und Saftmixgetränke sind selbstverständlich im Angebot enthalten.

In den großzügigen Speiseräumen sowie auf den Wohnbereichen nehmen die Bewohner gemeinsam ihr Essen ein. Im großen Speiseraum finden auch unsere monatlichen jahreszeitlichen Feiern statt. Hier gibt es dann, dem Motto entsprechend, zum Beispiel Spargel, italienische Delikatessen, Grillbuffet oder Gänseessen.

Am Stadtpark
Kurzzeitpflege
Parkallee 15
99734 Nordhausen

Ihre Ansprechpartnerin
Melissa Csillag
Wohnbereichsleitung
Tel.: 03631 4639150
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